Erklärung der
Konferenz der Europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen
Menschenwürde und Menschenrechte
Eine Kultur der Solidarität zur
Stärkung der Menschenrechte
Der Respekt vor der Würde eines jeden
Menschen bildet das
Fundament, auf dem der Rechtsstaat ruht. Die Würde gründet im
Achtungsanspruch des Menschen gegenüber sich selbst und jedem
anderen Menschen. Die Menschenrechte sind der rechtliche Ausdruck eines
kontinuierlichen Prozesses zum Schutz, der Achtung und der
Gewährleistung eines Lebens in Würde. Für uns als
Christen entspringt unser Engagement für die Menschenwürde
der Überzeugung der Geschöpflichkeit des Menschen nach Gottes
Ebenbild und seiner Erlösung durch Christus.
Die rechtlichen Garantien
eines menschenwürdigen Lebens
müssen auf alle Menschen innerhalb eines Staates gleiche Anwendung
finden. Die Kompatibilität jeglicher Gesetzgebung – ob bereits
bestehend oder in Vorbereitung – mit der Verpflichtung zur Wahrung der
Menschenrechte ist beständig neu zu bewerten. Um volle
Rechtsstaatlichkeit zu verwirklichen, muss die Solidarität mit
denen, die aufgrund ihres ethnischen, religiösen, politischen oder
sonstigen Minderheitenstatus überdurchschnittlich in der Gefahr
stehen, in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigt zu werden,
gefördert werden. Der gleichen Solidarität, die uns
akzeptieren lässt, die finanziellen Belastungen des Sozialsystems
zu teilen, bedarf es auch im Kontext des Rechtssystems.
Die Konferenz der Europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen
möchte auf die fundamentale Bedeutung der Solidarität, die
auf dem Respekt der Menschenwürde basiert, für das heutige
Europa hinweisen.
Die soziale Sicherheit, die ein elementares Grundbedürfnis
aller
Menschen darstellt, ist aus sozialethischen Gründen ein
Menschenrecht. Der moderne Sozialstaat ist verpflichtet, allen
Mitgliedern der Gesellschaft über ein System gleicher Grundrechte
gleiche Zugangschancen zu den relevanten kulturellen, politischen und
ökonomischen Ressourcen zu ermöglichen. Bestehende
richterliche oder De-facto-Barrieren, wie die Rechtsposition von
Asylsuchenden oder anderen Migranten, und andere Barrieren innerhalb
der Struktur der jeweiligen Sozialsysteme müssen so weit wie
möglich abgebaut werden. Soziale Ausgrenzung durch mangelnde
Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen und politischen
Prozessen verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern stellt
auch eine justiziable Rechtsverletzung dar.
Der umfängliche Einsatz
sogenannter herkunftsbasierter
Personenprofile (ethnic oder racial profiling) in der Polizeiarbeit
verfestigt, bewusst oder unbewusst, die Stigmatisierung bestimmter
Bevölkerungsgruppen aufgrund zugeschriebener ethnischer oder
religiöser Zugehörigkeit. Die Mitglieder der
Polizeikräfte sind nicht allein für diese Praxis
verantwortlich. Derartige Aktionen von Polizei und anderen
Behörden sind Ausdruck einer tiefer liegenden Veränderung der
Polizeiarbeit. Es besteht die reale Gefahr, dass die weit verbreitete
Anwendung des ethnic profiling
in der Gesetzgebung zur
Terrorbekämpfung legitimiert werden könnte.
Die verbreitete Praxis der Internierung
sogenannter irregulärer
Migranten entspricht oftmals
nicht den Standards europäischer
menschenrechtskonformer Politik. Es wurde wiederholt darauf
hingewiesen, dass die Umstände der Internierung von
irregulären Migrantinnen und Migranten, Asylsuchenden und
Flüchtlingen in überfüllten Einrichtungen nicht selten
gesundheitsgefährdend und unakzeptabel sind und unterhalb
menschenrechtlich gebotener Standards liegen.
Die Frage, die einige der oben
genannten Probleme verbindet, ist die
Beziehung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Sicherheit der
Gesellschaft als Ganzes wird häufig als Argument für die
Rechtfertigung der Einschränkungen der Freiheit von Einzelpersonen
vorgebracht. So wird suggeriert, dass man eine Wahl zwischen Freiheit
und Sicherheit treffen kann und muss. Wenn jedoch
Sicherheitsgewährung an sich das Ziel staatlicher Politik sein
soll, ändert sich das Fundament des Staates grundsätzlich.
Der Staat selbst und nicht die Menschen und ihre Bedürfnisse
stehen dann im Mittelpunkt der politischen Aktivität, und die
Erhaltung und der Schutz des Staates werden das Hauptziel der
Regierungen sein. In vielen Ländern haben jüngste
Gesetzgebungen zur Terrorbekämpfung gezeigt, dass Regierungen
häufig nicht erkennen, dass sie gegen die Freiheitswerte, die sie
zu verteidigen vorgeben, verstoßen, wenn sie
übermäßig um die Sicherheit besorgt sind.
Empfehlungen
Die Menschenwürde kann nicht in
Nuancen oder Abstufungen zur
Geltung gebracht werden, sondern muss allen Menschen in gleicher Weise
nach dem Gesetz zuerkannt werden. Die Würde der Person ist
universell, und die daraus resultierenden Rechte sind ohne
Einschränkungen zu garantieren.
Aus diesem Grund möchten wir
der Europäischen Union und
unseren jeweiligen Regierungen folgende Empfehlungen unterbreiten:
– Weitestmögliche Reduzierung
bestehender
richterlicher oder De-facto-Barrieren innerhalb der Struktur der
nationalen Sozialsysteme.
– Schaffung von Zugang zu den
Leistungen des
Sozialstaats im Bedarfsfall.
– Anwendung einer Sozialpolitik, die
Stigmatisierungen vermeidet und zu einer umfassenden
Wiedereingliederung beiträgt.
– Erkennen, dass die Anwendung des
ethnic profiling
durch staatliche Behörden dazu führen könnte, dass seine
Anwendung auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden und die
Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen verstärkt werden
könnte.
– Bereitstellung von den Standards
europäischer
menschenrechtskonformer Politik entsprechenden
Unterbringungsmöglichkeiten für die sogenannten
irregulären Migranten.
– Beendigung der Kriminalisierung
und der
Internierung irregulärer Migranten und Asylsuchender.
– Genaue Prüfung von Gesetzen
und anderen
Maßnahmen zur Terrorbekämpfung, um sicherzugehen, dass sie
nicht gegen die Freiheitswerte derjenigen, die eigentlich verteidigt
werden sollen, verstoßen.
Luxemburger Kommission "Justitia et
Pax" /
Konferenz der Europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen
April 2011
Die Konferenz
der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen
(Justitia et Pax Europa) ist ein europäischer Zusammenschluss von
31 nationalen Justitia-et-Pax-Kommissionen. Jede wurde von der
jeweiligen katholischen Bischofskonferenz des Landes eingerichtet oder
anerkannt. Das Sekretariat befindet sich gegenwärtig in Paris
(Frankreich). Die Luxemburger Kommission "Justitia et Pax" ist Mitglied
von Justitia et Pax Europa.
Text im PDF-Format
Vollständiger
Text der
Erklärung
(27.4.2011)
Luxemburger
Kommission
"Justitia et Pax"
http://www.restena.lu/justpaix