Erklärung der Konferenz der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen

Menschenwürde und Menschenrechte
Eine Kultur der Solidarität zur Stärkung der Menschenrechte


Der Respekt vor der Würde eines jeden Menschen bildet das Fundament, auf dem der Rechtsstaat ruht. Die Würde gründet im Achtungsanspruch des Menschen gegenüber sich selbst und jedem anderen Menschen. Die Menschenrechte sind der rechtliche Ausdruck eines kontinuierlichen Prozesses zum Schutz, der Achtung und der Gewährleistung eines Lebens in Würde. Für uns als Christen entspringt unser Engagement für die Menschenwürde der Überzeugung der Geschöpflichkeit des Menschen nach Gottes Ebenbild und seiner Erlösung durch Christus.

Die rechtlichen Garantien eines menschenwürdigen Lebens müssen auf alle Menschen innerhalb eines Staates gleiche Anwendung finden. Die Kompatibilität jeglicher Gesetzgebung – ob bereits bestehend oder in Vorbereitung – mit der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte ist beständig neu zu bewerten. Um volle Rechtsstaatlichkeit zu verwirklichen, muss die Solidarität mit denen, die aufgrund ihres ethnischen, religiösen, politischen oder sonstigen Minderheitenstatus überdurchschnittlich in der Gefahr stehen, in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigt zu werden, gefördert werden. Der gleichen Solidarität, die uns akzeptieren lässt, die finanziellen Belastungen des Sozialsystems zu teilen, bedarf es auch im Kontext des Rechtssystems.

Die Konferenz der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen möchte auf die fundamentale Bedeutung der Solidarität, die auf dem Respekt der Menschenwürde basiert, für das heutige Europa hinweisen.

Die soziale Sicherheit, die ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen darstellt, ist aus sozialethischen Gründen ein Menschenrecht. Der moderne Sozialstaat ist verpflichtet, allen Mitgliedern der Gesellschaft über ein System gleicher Grundrechte gleiche Zugangschancen zu den relevanten kulturellen, politischen und ökonomischen Ressourcen zu ermöglichen. Bestehende richterliche oder De-facto-Barrieren, wie die Rechtsposition von Asylsuchenden oder anderen Migranten, und andere Barrieren innerhalb der Struktur der jeweiligen Sozialsysteme müssen so weit wie möglich abgebaut werden. Soziale Ausgrenzung durch mangelnde Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen und politischen Prozessen verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern stellt auch eine justiziable Rechtsverletzung dar.

Der umfängliche Einsatz sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile (ethnic oder racial profiling) in der Polizeiarbeit verfestigt, bewusst oder unbewusst, die Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund zugeschriebener ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit. Die Mitglieder der Polizeikräfte sind nicht allein für diese Praxis verantwortlich. Derartige Aktionen von Polizei und anderen Behörden sind Ausdruck einer tiefer liegenden Veränderung der Polizeiarbeit. Es besteht die reale Gefahr, dass die weit verbreitete Anwendung des ethnic profiling in der Gesetzgebung zur Terrorbekämpfung legitimiert werden könnte.

Die verbreitete Praxis der Internierung sogenannter irregulärer Migranten entspricht oftmals nicht den Standards europäischer menschenrechtskonformer Politik. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Umstände der Internierung von irregulären Migrantinnen und Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen in überfüllten Einrichtungen nicht selten gesundheitsgefährdend und unakzeptabel sind und unterhalb menschenrechtlich gebotener Standards liegen.

Die Frage, die einige der oben genannten Probleme verbindet, ist die Beziehung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Sicherheit der Gesellschaft als Ganzes wird häufig als Argument für die Rechtfertigung der Einschränkungen der Freiheit von Einzelpersonen vorgebracht. So wird suggeriert, dass man eine Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit treffen kann und muss. Wenn jedoch Sicherheitsgewährung an sich das Ziel staatlicher Politik sein soll, ändert sich das Fundament des Staates grundsätzlich. Der Staat selbst und nicht die Menschen und ihre Bedürfnisse stehen dann im Mittelpunkt der politischen Aktivität, und die Erhaltung und der Schutz des Staates werden das Hauptziel der Regierungen sein. In vielen Ländern haben jüngste Gesetzgebungen zur Terrorbekämpfung gezeigt, dass Regierungen häufig nicht erkennen, dass sie gegen die Freiheitswerte, die sie zu verteidigen vorgeben, verstoßen, wenn sie übermäßig um die Sicherheit besorgt sind.

Empfehlungen

Die Menschenwürde kann nicht in Nuancen oder Abstufungen zur Geltung gebracht werden, sondern muss allen Menschen in gleicher Weise nach dem Gesetz zuerkannt werden. Die Würde der Person ist universell, und die daraus resultierenden Rechte sind ohne Einschränkungen zu garantieren.

Aus diesem Grund möchten wir der Europäischen Union und unseren jeweiligen Regierungen folgende Empfehlungen unterbreiten:

– Weitestmögliche Reduzierung bestehender richterlicher oder De-facto-Barrieren innerhalb der Struktur der nationalen Sozialsysteme.
– Schaffung von Zugang zu den Leistungen des Sozialstaats im Bedarfsfall.
– Anwendung einer Sozialpolitik, die Stigmatisierungen vermeidet und zu einer umfassenden Wiedereingliederung beiträgt.
– Erkennen, dass die Anwendung des ethnic profiling durch staatliche Behörden dazu führen könnte, dass seine Anwendung auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden und die Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen verstärkt werden könnte.
– Bereitstellung von den Standards europäischer menschenrechtskonformer Politik entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für die sogenannten irregulären Migranten.
– Beendigung der Kriminalisierung und der Internierung irregulärer Migranten und Asylsuchender.
– Genaue Prüfung von Gesetzen und anderen Maßnahmen zur Terrorbekämpfung, um sicherzugehen, dass sie nicht gegen die Freiheitswerte derjenigen, die eigentlich verteidigt werden sollen, verstoßen.

Luxemburger Kommission "Justitia et Pax" /
Konferenz der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen
April 2011



Die Konferenz der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen (Justitia et Pax Europa) ist ein europäischer Zusammenschluss von 31 nationalen Justitia-et-Pax-Kommissionen. Jede wurde von der jeweiligen katholischen Bischofskonferenz des Landes eingerichtet oder anerkannt. Das Sekretariat befindet sich gegenwärtig in Paris (Frankreich). Die Luxemburger Kommission "Justitia et Pax" ist Mitglied von Justitia et Pax Europa.



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(27.4.2011)

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