Flüchtlinge:
Mitmenschen
unter uns!
Stellungnahme zur
Flüchtlingssituation
in Luxemburg
Die vorliegende Stellungnahme möchte aus christlich-humanitärer Sicht einen Beitrag zu Meinungsbildung und gesellschaftlicher Diskussion über die Flüchtlingsproblematik in Luxemburg leisten. Sie richtet sich an alle Mitbürger und möchte besonders die Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und Kirche ermutigen, menschen- und sachgerechte Lösungen anzustreben.
Menschen brechen
auf, wo die ihnen
zustehenden
Rechte
und Lebensmöglichkeiten im argen liegen. Auf der Flucht vor Elend
oder Ungerechtigkeit, Naturkatastrophen, kriegerischen
Auseinandersetzungen,
Verfolgung, Folter oder Tod suchen sie Schutz in einem anderen Land.
Europa- und
weltweit sind Millionen
Menschen auf
der Flucht. Allein im vergangenen Jahr haben zirka 1.700
Flüchtlinge
aus den jugoslawischen Kriegsgebieten bei uns um Asyl gebeten, und ein
Ende des Flüchtlingsstroms ist nicht abzusehen. Status und
entsprechende
Rechte der sich in Luxemburg aufhaltenden Flüchtlinge sind
unterschiedlich.*
Oft sind damit höchst ungewisse Zukunftsperspektiven und unklare,
nichtgeregelte Rechtssituationen verbunden, denen sie ausgesetzt sind.
Auch wenn in der
Frage der Zuwanderung
ein kleines
Land wie Luxemburg nur beschränkte Möglichkeiten hat,
entbindet
uns dies doch nicht von der moralischen Pflicht, Flüchtlinge
aufzunehmen.
Unbeschadet des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft und der
berechtigten
Bedürfnisse unserer Bevölkerung haben sie das Recht, bei uns
Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu genießen (vgl. Allgemeine
Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, Art. 13 und
14). Weil die Flucht die Familien nicht auseinanderreißen darf,
ist
die Familienzusammenführung unbedingt zu fördern. Daneben
gilt
es von Regierungs- und besonders von EG- und UNO-Seite, die
Fluchtursachen
auf politischer und wirtschaftlicher Ebene zu bekämpfen und zu
beseitigen
sowie die an die Krisengebiete angrenzenden Länder, die einen
Großteil
der Flüchtlinge aufnehmen, in gebührendem Maß zu
unterstützen.
Humanitäre Hilfe, wie sie lobenswerterweise von verschiedensten
Seiten
erfolgt, ist auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern.
Menschen, die auf
der Flucht sind,
fordern unser
Gewissen heraus. Denn ein Flüchtling ist an erster Stelle eine
menschliche
Person, deren Würde und Rechte geschützt beziehungsweise
wiederhergestellt
werden müssen. Unser Umgang mit ihm darf weder von
persönlichem
noch von kollektivem Egoismus geleitet sein. Besonders zu verwerfen ist
jede Form von Fremdenhaß.
Gerade für
Christen sind
Solidarität,
Gastfreundschaft und Hilfe Forderungen ihres Glaubens; sie sind dem
Gebot
der Nächstenliebe sowie dem konkreten Leben und der Lehre Jesu
verpflichtet,
der sich selber mit den Menschen auf der Flucht identifiziert: "Ich war
fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen." (Mt 25,35)
Wie sollen wir uns
nun diesen
Mitmenschen
gegenüber
verhalten? Auf keinen Fall darf ihr oft dramatisches Schicksal uns
unberührt
lassen. Die lebensnotwendige Sicherheit in der Fremde zu suchen, weil
sie
in der eigenen Heimat nicht gegeben ist, gehört wohl zu den
schwierigsten
Entscheidungen, die Menschen treffen müssen. Sie sind gezwungen,
eine
nur schwer verkraftbare menschliche, soziale und kulturelle
Entwurzelung
auf sich zu nehmen.
Flüchtlingen
bei uns ein Zuhause
bereiten,
lautet demnach der kurzfristige politische Auftrag an die
Entscheidungsträger
im politischen und administrativen Bereich. Es genügt nicht, den
Betroffenen
nur eine erste Zufluchtsstätte zu sichern, ihnen ein Bett und
warmes
Essen anzubieten. Die zu uns geflüchteten Mitmenschen brauchen
mehr
Sicherheit, als ein Warteraum zu bieten vermag. Was bislang mit viel
gutem
Willen und gesundem Menschenverstand angegangen wurde, muß jetzt
– wegen der großen Anzahl – organisiert werden. Das sind wir den
Flüchtlingen und uns selber schuldig.
Wir alle sind
gefordert, den ersten
lebenswichtigen,
aber provisorischen Auffangplatz nun zu einer gastlichen Herberge
umzugestalten.
Uns wird der gastfreundliche Mut abverlangt, es den Menschen, die
gestern
noch Fremde waren, zu ermöglichen, jetzt bei uns heimisch zu
werden
und das Leben mit uns zu teilen. Angst und Vorurteile, die als spontane
Reaktionen bei ersten Kontakten manchmal aufkommen, gilt es
beiderseitig
abzubauen. Gemeinsames Leben und Erleben werden zur gegenseitigen
Bereicherung,
wenn untereinander Toleranz und Annahme wachsen. An den materiellen,
geistigen
und kulturellen Gütern unserer Gesellschaft sollten alle teilhaben
können.
In dieser für
uns neuen Situation
brauchen
wir für Luxemburg eine klare Hausordnung, weil nur so
Identität,
Gefühle und Traditionen der verschiedenen Hausbewohner respektiert
werden können. Um ein Miteinander aller zu fördern, sind
nachvollziehbare
Regelungen und transparente Rechtssituationen gefragt, die bislang
fehlen.
Eine solche Hausordnung kann dort Licht bringen, wo die Gefahr besteht,
daß Menschen im Dunkel unsicherer, nichtgeregelter Situationen
der
Willkür ausgesetzt sind und sich ungewollt oder unkontrolliert
verletzen
könnten.
Laßt uns also ein Licht anzünden und unsere Herberge beleuchten, damit ein jeder, ob Einheimischer oder Fremder, sich bei uns zurechtfinden kann! Durch konkretes Engagement, Kreativität und Initiativgeist eines jeden wird es uns gelingen, zusammen mit den bereits tätigen Organisationen und den öffentlichen Instanzen, neue Wege der Begegnung und des Zusammenlebens zu suchen und zu finden.
Luxemburg, im Januar 1993.
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* Die Praxis in Luxemburg wird derzeit durch
verschiedene
Regelungen bestimmt:
– ein völkerrechtlich anerkannter Status im
Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention, die von Luxemburg
unterzeichnet
und ratifiziert wurde;
– ein humanitärer Status, der in unserem Land
für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina gilt und ihnen
für
einige Monate eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bietet,
allerdings
mit ungewisser Zukunft;
– ein faktischer, nicht näher umrissener
Duldungszustand.
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