Luxemburger Kommission "Justitia et Pax"

Flüchtlinge: Mitmenschen unter uns!
Stellungnahme zur Flüchtlingssituation in Luxemburg

Die vorliegende Stellungnahme möchte aus christlich-humanitärer Sicht einen Beitrag zu Meinungsbildung und gesellschaftlicher Diskussion über die Flüchtlingsproblematik in Luxemburg leisten. Sie richtet sich an alle Mitbürger und möchte besonders die Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und Kirche ermutigen, menschen- und sachgerechte Lösungen anzustreben.

Menschen brechen auf, wo die ihnen zustehenden Rechte und Lebensmöglichkeiten im argen liegen. Auf der Flucht vor Elend oder Ungerechtigkeit, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Verfolgung, Folter oder Tod suchen sie Schutz in einem anderen Land.

Europa- und weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht. Allein im vergangenen Jahr haben zirka 1.700 Flüchtlinge aus den jugoslawischen Kriegsgebieten bei uns um Asyl gebeten, und ein Ende des Flüchtlingsstroms ist nicht abzusehen. Status und entsprechende Rechte der sich in Luxemburg aufhaltenden Flüchtlinge sind unterschiedlich.* Oft sind damit höchst ungewisse Zukunftsperspektiven und unklare, nichtgeregelte Rechtssituationen verbunden, denen sie ausgesetzt sind.

Auch wenn in der Frage der Zuwanderung ein kleines Land wie Luxemburg nur beschränkte Möglichkeiten hat, entbindet uns dies doch nicht von der moralischen Pflicht, Flüchtlinge aufzunehmen. Unbeschadet des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft und der berechtigten Bedürfnisse unserer Bevölkerung haben sie das Recht, bei uns Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu genießen (vgl. Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen,  Art. 13 und 14). Weil die Flucht die Familien nicht auseinanderreißen darf, ist die Familienzusammenführung unbedingt zu fördern. Daneben gilt es von Regierungs- und besonders von EG- und UNO-Seite, die Fluchtursachen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene zu bekämpfen und zu beseitigen sowie die an die Krisengebiete angrenzenden Länder, die einen Großteil der Flüchtlinge aufnehmen, in gebührendem Maß zu unterstützen. Humanitäre Hilfe, wie sie lobenswerterweise von verschiedensten Seiten erfolgt, ist auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern.

Menschen, die auf der Flucht sind, fordern unser Gewissen heraus. Denn ein Flüchtling ist an erster Stelle eine menschliche Person, deren Würde und Rechte geschützt beziehungsweise wiederhergestellt werden müssen. Unser Umgang mit ihm darf weder von persönlichem noch von kollektivem Egoismus geleitet sein. Besonders zu verwerfen ist jede Form von Fremdenhaß.

Gerade für Christen sind Solidarität, Gastfreundschaft und Hilfe Forderungen ihres Glaubens; sie sind dem Gebot der Nächstenliebe sowie dem konkreten Leben und der Lehre Jesu verpflichtet, der sich selber mit den Menschen auf der Flucht identifiziert: "Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen." (Mt 25,35)

Wie sollen wir uns nun diesen Mitmenschen gegenüber verhalten? Auf keinen Fall darf ihr oft dramatisches Schicksal uns unberührt lassen. Die lebensnotwendige Sicherheit in der Fremde zu suchen, weil sie in der eigenen Heimat nicht gegeben ist, gehört wohl zu den schwierigsten Entscheidungen, die Menschen treffen müssen. Sie sind gezwungen, eine nur schwer verkraftbare menschliche, soziale und kulturelle Entwurzelung auf sich zu nehmen.

Flüchtlingen bei uns ein Zuhause bereiten, lautet demnach der kurzfristige politische Auftrag an die Entscheidungsträger im politischen und administrativen Bereich. Es genügt nicht, den Betroffenen nur eine erste Zufluchtsstätte zu sichern, ihnen ein Bett und warmes Essen anzubieten. Die zu uns geflüchteten Mitmenschen brauchen mehr Sicherheit, als ein Warteraum zu bieten vermag. Was bislang mit viel gutem Willen und gesundem Menschenverstand angegangen wurde, muß jetzt – wegen der großen Anzahl – organisiert werden. Das sind wir den Flüchtlingen und uns selber schuldig.

Wir alle sind gefordert, den ersten lebenswichtigen, aber provisorischen Auffangplatz nun zu einer gastlichen Herberge umzugestalten. Uns wird der gastfreundliche Mut abverlangt, es den Menschen, die gestern noch Fremde waren, zu ermöglichen, jetzt bei uns heimisch zu werden und das Leben mit uns zu teilen. Angst und Vorurteile, die als spontane Reaktionen bei ersten Kontakten manchmal aufkommen, gilt es beiderseitig abzubauen. Gemeinsames Leben und Erleben werden zur gegenseitigen Bereicherung, wenn untereinander Toleranz und Annahme wachsen. An den materiellen, geistigen und kulturellen Gütern unserer Gesellschaft sollten alle teilhaben können.

In dieser für uns neuen Situation brauchen wir für Luxemburg eine klare Hausordnung, weil nur so Identität, Gefühle und Traditionen der verschiedenen Hausbewohner respektiert werden können. Um ein Miteinander aller zu fördern, sind nachvollziehbare Regelungen und transparente Rechtssituationen gefragt, die bislang fehlen. Eine solche Hausordnung kann dort Licht bringen, wo die Gefahr besteht, daß Menschen im Dunkel unsicherer, nichtgeregelter Situationen der Willkür ausgesetzt sind und sich ungewollt oder unkontrolliert verletzen könnten.

Laßt uns also ein Licht anzünden und unsere Herberge beleuchten, damit ein jeder, ob Einheimischer oder Fremder, sich bei uns zurechtfinden kann! Durch konkretes Engagement, Kreativität und Initiativgeist eines jeden wird es uns gelingen, zusammen mit den bereits tätigen Organisationen und den öffentlichen Instanzen, neue Wege der Begegnung und des Zusammenlebens zu suchen und zu finden.

Luxemburg, im Januar 1993.

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* Die Praxis in Luxemburg wird derzeit durch verschiedene Regelungen bestimmt:
– ein völkerrechtlich anerkannter Status im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention, die von Luxemburg unterzeichnet und ratifiziert wurde;
– ein humanitärer Status, der in unserem Land für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina gilt und ihnen für einige Monate eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bietet, allerdings mit ungewisser Zukunft;
– ein faktischer, nicht näher umrissener Duldungszustand.


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