Konferenz der europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen
Die Ratifizierung der internationalen
Konventionen zum Schutz der Rechte irregulärer
Migranten darf nicht länger aufgeschoben
werden!
"Jeder Mensch
hat das Recht auf
Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines
Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich
seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren."
(Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen)
Freizügigkeit
ist ein
grundlegendes Menschenrecht. Die Anerkennung dieses Rechts muss
zwangsläufig zu einer Entkriminalisierung der heute so genannten
"irregulären Migration" führen. Und der derzeitige Anstieg
der Zahl von Migranten ohne gültige Papiere in Europa ist kein
Grund, diese Menschen unwürdig zu behandeln.
Dass die
Länder Europas
versuchen, der irregulären Migration einen Riegel vorzuschieben
und stattdessen eine ordnungsgemäße Zuwanderung dringend
benötigter Arbeitskräfte zu fördern, ist
verständlich. Der beste Lösungsansatz für das Problem
der irregulären Migration ist jedoch die Auseinandersetzung mit
den Ursachen sowohl freiwilliger als auch erzwungener Migration.
Solche Ursachen
sind: – Kriege und
andere zwischen- und
innerstaatliche Konflikte, der Zerfall staatlicher Strukturen, Umwelt-
und Naturkatastrophen, –
Menschenrechtsverletzungen und
Verfolgung, – enorme
Profite durch den Handel
mit Menschen, – ungerechte
Handelsbeziehungen
zwischen Industriestaaten und weniger entwickelten Ländern,
verbunden mit anhaltenden Wirtschaftskrisen in diesen Ländern, – die
Verschuldung der weniger
entwickelten Länder, ein immer noch ungelöstes Problem, – die
Unfähigkeit der
Industriestaaten, die Millenniumentwicklungsziele zu erreichen, – Korruption in
den
Herkunftsländern sowie zu strenge Anforderungen und
Genehmigungsverfahren für ein legales Visum.
Anders
ausgedrückt, solange das
vom Schöpfergott allen Menschen gleichermaßen gegebene
Gemeinwohl nicht gerechter verteilt ist und somit Gerechtigkeit und
Frieden verhindert werden, solange wird die reguläre wie auch die
irreguläre Migration nach Europa fortdauern. Dies nicht zuletzt,
weil die modernen Kommunikationsmittel den Menschen in den weniger
entwickelten Ländern die unterschiedlichen Lebensbedingungen
deutlich vor Augen führen und sie darin bestärken, den
Verhältnissen zu entfliehen, die ihnen – im besten Fall – das
reine Überleben sichern.
Es gibt bereits
eine Reihe
internationaler Menschenrechtsdokumente, allen voran die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950.
Immer noch muss jedoch festgestellt werden, dass diese Konventionen in
ihrer praktischen Umsetzung nicht zuletzt für die Migranten und
ihre Familien wirkungslos sind. Da die Unterzeichner dieser
Konventionen Regierungen und Staaten sind, gelten die Bestimmungen der
Konventionen nur für alle ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden
Personen, also nur für die Bürger der jeweiligen Länder.
Und da Migranten nicht in ihrem Heimatland leben, verlieren sie de
facto ihre Menschenrechte und sind dem Wohlwollen des Gastlandes
ausgeliefert.
Deshalb muss
die internationale
Gemeinschaft bei der Umsetzung der internationalen
Menschenrechtskonventionen die Würde und die Unversehrtheit der
menschlichen Person im Blick haben. Diese Achtung der Würde des
Menschen bildet die Grundlage der Soziallehre der katholischen Kirche.
Auf sie stützt sich auch die Haltung der Kirche zu den Rechten
irregulärer Migranten. Bereits 1996 sagte Papst Johannes Paul II.
in seiner Botschaft zum Welttag der Migranten: "Der Status der
Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des
Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist,
die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen."
Folglich ist es nur bei einer gleichzeitigen Anerkennung der
Universalität der Menschenwürde möglich, zwischen
allgemeinen Menschenrechten und bestimmten Bürgerrechten zu
unterscheiden, die von den einzelnen Staaten zu garantieren sind.
In den meisten
europäischen
Staaten haben irreguläre Migranten und Opfer von Menschenhandel
keinen Anspruch auf rechtliche und soziale Unterstützung oder auf
ein Existenzminimum. In einigen europäischen Ländern haben
sie nicht einmal Zugang zu einer medizinischen Mindestversorgung. Das
steht in krassem Widerspruch zur Lehre Jesu Christi: "Ich war fremd und
obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen" (Matthäus 25,35).
Die Konferenz
der europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen fordert in Übereinstimmung mit PICUM
(Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) ein
Mindestmaß an Menschenrechten für alle Migranten,
einschließlich der irregulären Migranten.
Dazu
gehören: – das Recht auf
eine Wohnung, – das Recht auf
medizinische
Versorgung, – das Recht auf
Vereinigungsfreiheit, – das Recht auf
Bildung und
Ausbildung, – das Recht auf
ein Existenzminimum, – das Recht auf
Familienleben, – das Recht auf
geistige und
körperliche Unversehrtheit, – das Recht auf
Religionsfreiheit, – das Recht auf
Rechtsbeistand.
In Anbetracht
der Tatsache: – dass
Millionen irregulärer
Migranten bereits in Europa leben und arbeiten, – dass die
Lebens- und
Arbeitsbedingungen irregulärer Migranten in Europa in einem
krassen Missverhältnis zu dem in der Gesellschaft, in der sie
leben, üblichen Standard stehen, – dass
Hunderttausende Opfer von
Menschenhandel gezwungen sind, unter noch schlechteren Bedingungen, die
mit einer modernen Form von Sklaverei vergleichbar sind, zu arbeiten, – dass die
internationalen
Menschenrechtskonventionen heute de facto nicht garantieren, dass die
Menschenrechte regulärer wie irregulärer Migranten
geschützt werden, – dass es drei
internationale
Empfehlungen und Konventionen gibt, die die Achtung der
Universalität der Menschenwürde fördern können,
schließt sich die Konferenz der europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen dem dringenden Aufruf anderer
Organisationen an die Regierungen und die Parlamente der Länder
Europas an und fordert: – ein
entschiedenes Vorgehen zur
Einhaltung eines Mindestmaßes an Menschenrechten für
irreguläre Migranten, entsprechend der Empfehlung 1755 (2006) der
Parlamentarischen Versammlung des Europarats, – die
Ratifizierung und die
Umsetzung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller
Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die 1990 von der
UN-Generalversammlung einstimmig angenommen wurde, bisher aber
europäischerseits nur von vier Staaten (Albanien, Aserbaidschan,
Bosnien und Herzegowina, Türkei) ratifiziert sowie von zwei
Staaten (Montenegro, Serbien) unterzeichnet worden ist und weltweit
noch von keinem einzigen Industrie- und Einwanderungsland unterzeichnet
oder ratifiziert wurde, – die
Ratifizierung und die
Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung
des Menschenhandels (Convention on Action against Trafficking in Human
Beings, CETS Nr. 197) von 2005, die von den meisten Mitgliedstaaten des
Europarats unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert wurde.
25.
September 2007
Die Luxemburger
Kommission "Justitia
et Pax" / "Justice et Paix" ist Mitglied der Konferenz der
europäischen
Justitia-et-Pax-Kommissionen, die 31 Kommissionen in ganz Europa
umfasst.