Konferenz der europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen

Die Ratifizierung der internationalen Konventionen
zum Schutz der Rechte irregulärer Migranten
darf nicht länger aufgeschoben werden!



"Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren." (Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen)

Freizügigkeit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Anerkennung dieses Rechts muss zwangsläufig zu einer Entkriminalisierung der heute so genannten "irregulären Migration" führen. Und der derzeitige Anstieg der Zahl von Migranten ohne gültige Papiere in Europa ist kein Grund, diese Menschen unwürdig zu behandeln.

Dass die Länder Europas versuchen, der irregulären Migration einen Riegel vorzuschieben und stattdessen eine ordnungsgemäße Zuwanderung dringend benötigter Arbeitskräfte zu fördern, ist verständlich. Der beste Lösungsansatz für das Problem der irregulären Migration ist jedoch die Auseinandersetzung mit den Ursachen sowohl freiwilliger als auch erzwungener Migration.

Solche Ursachen sind:
– Kriege und andere zwischen- und innerstaatliche Konflikte, der Zerfall staatlicher Strukturen, Umwelt- und Naturkatastrophen,
– Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung,
– enorme Profite durch den Handel mit Menschen,
– ungerechte Handelsbeziehungen zwischen Industriestaaten und weniger entwickelten Ländern, verbunden mit anhaltenden Wirtschaftskrisen in diesen Ländern,
– die Verschuldung der weniger entwickelten Länder, ein immer noch ungelöstes Problem,
– die Unfähigkeit der Industriestaaten, die Millenniumentwicklungsziele zu erreichen,
– Korruption in den Herkunftsländern sowie zu strenge Anforderungen und Genehmigungsverfahren für ein legales Visum.

Anders ausgedrückt, solange das vom Schöpfergott allen Menschen gleichermaßen gegebene Gemeinwohl nicht gerechter verteilt ist und somit Gerechtigkeit und Frieden verhindert werden, solange wird die reguläre wie auch die irreguläre Migration nach Europa fortdauern. Dies nicht zuletzt, weil die modernen Kommunikationsmittel den Menschen in den weniger entwickelten Ländern die unterschiedlichen Lebensbedingungen deutlich vor Augen führen und sie darin bestärken, den Verhältnissen zu entfliehen, die ihnen – im besten Fall – das reine Überleben sichern.

Es gibt bereits eine Reihe internationaler Menschenrechtsdokumente, allen voran die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950. Immer noch muss jedoch festgestellt werden, dass diese Konventionen in ihrer praktischen Umsetzung nicht zuletzt für die Migranten und ihre Familien wirkungslos sind. Da die Unterzeichner dieser Konventionen Regierungen und Staaten sind, gelten die Bestimmungen der Konventionen nur für alle ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen, also nur für die Bürger der jeweiligen Länder. Und da Migranten nicht in ihrem Heimatland leben, verlieren sie de facto ihre Menschenrechte und sind dem Wohlwollen des Gastlandes ausgeliefert.

Deshalb muss die internationale Gemeinschaft bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtskonventionen die Würde und die Unversehrtheit der menschlichen Person im Blick haben. Diese Achtung der Würde des Menschen bildet die Grundlage der Soziallehre der katholischen Kirche. Auf sie stützt sich auch die Haltung der Kirche zu den Rechten irregulärer Migranten. Bereits 1996 sagte Papst Johannes Paul II. in seiner Botschaft zum Welttag der Migranten: "Der Status der Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen." Folglich ist es nur bei einer gleichzeitigen Anerkennung der Universalität der Menschenwürde möglich, zwischen allgemeinen Menschenrechten und bestimmten Bürgerrechten zu unterscheiden, die von den einzelnen Staaten zu garantieren sind.

In den meisten europäischen Staaten haben irreguläre Migranten und Opfer von Menschenhandel keinen Anspruch auf rechtliche und soziale Unterstützung oder auf ein Existenzminimum. In einigen europäischen Ländern haben sie nicht einmal Zugang zu einer medizinischen Mindestversorgung. Das steht in krassem Widerspruch zur Lehre Jesu Christi: "Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen" (Matthäus 25,35).

Die Konferenz der europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen fordert in Übereinstimmung mit PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) ein Mindestmaß an Menschenrechten für alle Migranten, einschließlich der irregulären Migranten.

Dazu gehören:
– das Recht auf eine Wohnung,
– das Recht auf medizinische Versorgung,
– das Recht auf Vereinigungsfreiheit,
– das Recht auf Bildung und Ausbildung,
– das Recht auf ein Existenzminimum,
– das Recht auf Familienleben,
– das Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit,
– das Recht auf Religionsfreiheit,
– das Recht auf Rechtsbeistand.

In Anbetracht der Tatsache:
– dass Millionen irregulärer Migranten bereits in Europa leben und arbeiten,
– dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen irregulärer Migranten in Europa in einem krassen Missverhältnis zu dem in der Gesellschaft, in der sie leben, üblichen Standard stehen,
– dass Hunderttausende Opfer von Menschenhandel gezwungen sind, unter noch schlechteren Bedingungen, die mit einer modernen Form von Sklaverei vergleichbar sind, zu arbeiten,
– dass die internationalen Menschenrechtskonventionen heute de facto nicht garantieren, dass die Menschenrechte regulärer wie irregulärer Migranten geschützt werden,
– dass es drei internationale Empfehlungen und Konventionen gibt, die die Achtung der Universalität der Menschenwürde fördern können,

schließt sich die Konferenz der europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen dem dringenden Aufruf anderer Organisationen an die Regierungen und die Parlamente der Länder Europas an und fordert:

– ein entschiedenes Vorgehen zur Einhaltung eines Mindestmaßes an Menschenrechten für irreguläre Migranten, entsprechend der Empfehlung 1755 (2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,
– die Ratifizierung und die Umsetzung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die 1990 von der UN-Generalversammlung einstimmig angenommen wurde, bisher aber europäischerseits nur von vier Staaten (Albanien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Türkei) ratifiziert sowie von zwei Staaten (Montenegro, Serbien) unterzeichnet worden ist und weltweit noch von keinem einzigen Industrie- und Einwanderungsland unterzeichnet oder ratifiziert wurde,
– die Ratifizierung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Convention on Action against Trafficking in Human Beings, CETS Nr. 197) von 2005, die von den meisten Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert wurde.

25. September 2007



Die Luxemburger Kommission "Justitia et Pax" / "Justice et Paix" ist Mitglied der Konferenz der europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen, die 31 Kommissionen in ganz Europa umfasst.




Die Ratifizierung der internationalen Konventionen zum Schutz der Rechte irregulärer Migranten darf nicht länger aufgeschoben werden!   (PDF-Dokument)   

The countries of Europe must ratify the international conventions safeguarding the rights of irregular migrants   (PDF-Dokument)



LINKS:

Konferenz der europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen  

PICUM (Platform for international cooperation on undocumented migrants)   

December 18 (Portal for the promotion and protection of the rights of migrants)   

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte   

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten   

Empfehlung 1755 (2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats   

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen   

Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Convention on Action against Trafficking in Human Beings, CETS Nr. 197)   




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